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Zoll auf gebrauchte Gegenstände: Befreiung und Bedingungen

Gebrauchte persönliche Gegenstände können bei Wohnsitzverlegung zoll- und USt-befreit importiert werden: 12+ Monate im Ausland gelebt, Gegenstände 6+ Monate genutzt. Neuwaren sind nicht befreit.

Admin24. März 20266 min

Befreiung bei Wohnsitzverlegung

BedingungAnforderung
Aufenthalt im Ausland12+ Monate vor Umzug
Nutzungsdauer6+ Monate in Gebrauch
TransferfristInnerhalb 12 Monaten nach Wohnsitzanmeldung
ZweckNur persönlicher Gebrauch (nicht gewerblich)
Verkaufsverbot12 Monate nicht verkaufen

Nicht befreit

  • Neuwaren
  • Gewerbliche Mengen
  • Tabak/Alkohol (Freigrenzen)
  • Fahrzeuge (Sonderregelungen)

Ohne Befreiung

A.TR: 0 % Zoll (Industriegüter). USt: 19–21 % (Zielland). Gebrauchtware kann mit 30–50 % des Neuwerts deklariert werden.

FAQ

Unter 12 Monate?

Keine Befreiung. Normalabgaben. A.TR hilft beim Zoll.

Neuwaren?

Nein. Nur 6+ Monate gebraucht.

Antrag?

Beim Zielland-Zollamt: Reisepass, Meldebescheinigung, Inventarliste.

Fahrzeuge?

Sonderregelungen je Land. Nicht im Standard-Befreiungsrahmen.

Quellen

  • EU-Befreiungsrichtlinie
  • Zollverwaltung

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