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Was ist Fiskalvertretung? Einfuhr-USt in der EU

Fiskalvertretung ermöglicht Nicht-EU-Unternehmen die Einfuhr in EU-Länder über einen lokal USt-registrierten Vertreter, ohne eine eigene Firma zu gründen. In den Niederlanden (Art. 23) und Belgien (ET 14) kann die Einfuhr-USt aufgeschoben werden.

Admin24. März 20266 min

Was ist Fiskalvertretung?

Fiskalvertretung ermöglicht Nicht-EU-Unternehmen die Zollabfertigung und Erfüllung von USt-Pflichten in EU-Ländern über einen lokal registrierten Vertreter, ohne eine eigene Niederlassung zu gründen. Der Fiskalvertreter beantragt eine USt-Nummer, gibt Zollanmeldungen ab und erstellt USt-Erklärungen.

USt-Vorteil

Normalerweise wird Einfuhr-USt an der Grenze bar gezahlt. Mit Fiskalvertretung in Ländern mit Aufschubkonto (NL Art. 23, BE ET 14) wird die USt in die Erklärung verschoben statt an der Grenze zu zahlen. Kein Liquiditätsabfluss.

LandUStPflicht?Aufschub
Niederlande21 %FreiwilligJa (Art. 23)
Belgien21 %Pflicht (Nicht-EU)Ja (ET 14)
Deutschland19 %Nicht PflichtBegrenzt
Frankreich20 %Pflicht (Nicht-EU)Ja (AI2)

Kosten

200–500 EUR/Monat Festgebühr + 30–80 EUR pro Zollanmeldung. Deutlich günstiger als Firmengründung (5.000–20.000 EUR).

FAQ

Pflicht?

Belgien, Frankreich, Italien: Pflicht für Nicht-EU. Niederlande, Deutschland: freiwillig aber vorteilhaft.

Für E-Commerce?

Ja, essenziell für Amazon-FBA-Verkäufer und E-Commerce-Exporteure.

USt-Registrierung Dauer?

2–8 Wochen je nach Land.

Kolay Parsiyel?

Arbeitet mit europäischen Zollpartnern für Fiskalvertretung.

Quellen

  • EU-MwSt-Richtlinie
  • Niederländische Steuerbehörde
  • Deloitte

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