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Verbotene und beschränkte Waren für EU-Sendungen

Bestimmte Waren sind für den Versand in die EU verboten oder eingeschränkt. Drogen, Waffen, Fälschungen sind komplett verboten. Lebensmittel, Chemikalien, Elektronik und Kosmetik erfordern Zertifizierungen.

Admin24. März 20266 min

Verbotene und beschränkte Waren

Beim Versand in die EU sind bestimmte Produkte vollständig verboten, andere erfordern Genehmigungen oder Zertifizierungen.

Vollständig verboten

  • Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen
  • Waffen, Munition und Sprengstoff (ohne Sondergenehmigung)
  • Gefälschte Markenprodukte
  • Material zur sexuellen Ausbeutung von Kindern

Beschränkte Waren

KategorieBeschränkungVorschrift
CITES-ArtenGenehmigung erforderlichCITES-Abkommen
LebensmittelEU-LebensmittelsicherheitsstandardsEU-Lebensmittelverordnung
ArzneimittelZulassung und CEEU-Pharmadirektive
ChemikalienREACH-RegistrierungREACH-Verordnung
ElektronikCE-Kennzeichnung, RoHSCE-/RoHS-Richtlinien
KosmetikCPNP-RegistrierungEU-Kosmetikverordnung
GefahrgutADR/IMDG-KlassifizierungADR/CLP-Verordnung

CE und REACH

REACH regelt Chemikalienimporte in die EU. CE-Kennzeichnung bestätigt EU-Sicherheitsstandards für Elektronik, Spielzeug, Maschinen u. a.

Lebensmittel

  • Etikettierung in Landessprache des Ziellandes
  • Allergeninformation Pflicht
  • Mindesthaltbarkeitsdatum sichtbar
  • Tierische Produkte: Veterinärzertifikat

FAQ

Hausrat betroffen?

Nein. Standardhausrat (Möbel, Geräte, Kleidung) ist nicht betroffen.

Gewürze/Trockenwaren?

Verpackt und etikettiert ja. EU-Lebensmittelkennzeichnung beachten.

Lithium-Batterien?

In Geräten meist in Freimengen. Einzelbatterien erfordern ADR-Konformität.

Bei Verstoß?

Beschlagnahmung, Geldstrafe, bei Drogen/Waffen: Strafverfolgung.

Quellen

  • REACH-Verordnung
  • CITES
  • EFSA
  • CE-Richtlinien

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