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T1- und T2-Transit: EU-Zolltransit erklärt

T1 (externer Transit) für Nicht-EU-Waren und T2 (interner Transit) für EU-Waren ermöglichen Gütertransport zwischen EU-Zollstellen ohne Abgabenzahlung am Eingangsort. Elektronisch über NCTS abgewickelt.

Admin24. März 20266 min

EU-Zolltransit

Zolltransit erlaubt den Transport von Waren zwischen zwei Zollstellen innerhalb der EU, ohne am Eingangsort Einfuhrabgaben zu zahlen. Stattdessen erfolgt die Zollabfertigung am Bestimmungsort.

T1 vs. T2

KriteriumT1 (extern)T2 (intern)
WarenstatusNicht-EU (Drittland)EU-Ware im Freiverkehr
AbgabenNoch nicht gezahltBereits gezahlt
BeispielHamburg Hafen → München ZollAmsterdam → Paris
SicherheitErforderlichMeist nicht

NCTS

NCTS (New Computerised Transit System) wickelt Transit elektronisch ab. MRN (Movement Reference Number): 18-stellige Sendungsverfolgung. 35 Länder angeschlossen.

Türkei-EU Praxis

Türkische Waren: TIR bis EU-Grenze → T1-Transit zum Bestimmungszoll → Abfertigung am Zielort. So können Kolay-Parsiyel-Kunden am lokalen Zollamt abfertigen statt an der Grenze.

FAQ

T1-Dauer?

5–10 Tage erlaubt je nach Entfernung. Überschreitung: Untersuchung.

MRN?

18-stellige eindeutige Transitnummer.

Sicherheit?

T1: ja (Abgabenhöhe). AEO: reduziert. T2: meist nicht.

Routenänderung?

Nur bei höherer Gewalt. Meldung beim nächsten Zollamt.

Quellen

  • EU-Zollkodex
  • NCTS
  • Gemeinsames Versandverfahren

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