Skip to main content
Kolay ParsiyelKolayParsiyel
Wissensdatenbank

EUR.1 erklärt: Präferenzursprungsnachweis

EUR.1 ist der Präferenzursprungsnachweis unter Freihandelsabkommen (FHA). Er ermöglicht ermäßigte oder Null-Zölle im Zielland. Teil des Pan-Euro-Med-Kumulierungssystems.

Admin24. März 20266 min

Was ist EUR.1?

EUR.1 ist ein Präferenzursprungsnachweis unter Freihandelsabkommen (FHA). Er weist nach, dass Waren die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllen und damit Anspruch auf ermäßigte oder Null-Zölle haben.

Wo gilt EUR.1?

Land/GruppeAbkommen
EFTA (CH, NO, IS, LI)FHA
SüdkoreaFHA
UK (nach Brexit)Türkei-UK FHA
EU (nur Agrar)Zollunion-Ergänzung

Industriegüter in die EU: A.TR (nicht EUR.1). EUR.1 für EU-Agrar und FHA-Länder.

EUR.1 vs. A.TR

FaktorEUR.1A.TR
TypPräferenzursprungFreiverkehr
NachweisWarenursprungFreiverkehrsstatus
AnwendungFHA + EU-AgrarEU Industrie
DrittlandvorleistungUrsprungsregeln nötigFreiverkehr genügt

FAQ

Nachträglich ausstellbar?

Ja, mit Vermerk (retrospektiv). Bestimmte Bedingungen.

Rechnungserklärung statt EUR.1?

Unter 6.000 EUR: jeder Exporteur. Darüber: nur ermächtigte Ausführer.

Kumulierung?

Vorleistungen aus FHA-Partnerländern zählen als Inlandsursprung.

UK nach Brexit?

Ja, EUR.1 unter Türkei-UK FHA. A.TR nicht mehr gültig.

Quellen

  • Pan-Euro-Med System
  • EU FHA
  • Türkei-UK FHA

Verwandte Artikel