DAP erklärt: Geliefert benannter Ort
DAP (Geliefert benannter Ort) bedeutet: Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit am benannten Zielort. Transport und Risiken trägt der Verkäufer. Importzoll und Steuern gehen auf den Käufer.
Was ist DAP?
DAP (Delivered at Place / Geliefert benannter Ort) ist eine Incoterms-2020-Klausel, bei der der Verkäufer die Ware am benannten Zielort entladebereit liefert. Der Verkäufer trägt alle Transportkosten und Risiken bis zum Ziel. Importzoll und Steuern liegen beim Käufer.
DAP ist quasi DDP ohne Zoll. Geeignet wenn der Verkäufer keine Zollregistrierung im Zielland hat.
Pflichtenverteilung
| Aufgabe | Verkäufer | Käufer |
|---|---|---|
| Exportzoll | Ja | |
| Transport bis Ziel | Ja | |
| Importzoll | Ja | |
| Steuern | Ja | |
| Entladung | Ja |
Wann DAP?
- Verkäufer hat keine Zollregistrierung im Ausland
- Käufer will Zoll über eigenen Agenten abwickeln
- Käufer nutzt spezielle Zollregime
DAP ist Kolay Parsiyels Standard-Lieferbedingung für Sammelgut.
FAQ
DAP vs. DDP?
DAP: Käufer macht Importzoll. DDP: Verkäufer macht alles inkl. Zoll.
Entladung inklusive?
Nein. Käufer entlädt. Für Entladung inklusive: DPU.
Versicherung?
Nicht vorgeschrieben, aber empfohlen.
Im Sammelgut üblich?
Ja. Kolay Parsiyel bietet DAP und DDP.
Quellen
- ICC Incoterms 2020
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