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A.TR erklärt: Warenverkehrsbescheinigung Türkei-EU

Die A.TR-Warenverkehrsbescheinigung ermöglicht die zollfreie Einfuhr von Industriegütern in die EU unter der Zollunion. Über 85 % des Türkei-EU-Handels nutzen A.TR. Keine Ursprungs-, sondern Freiverkehrsbescheinigung.

Admin24. März 20266 min

Was ist A.TR?

Die A.TR-Warenverkehrsbescheinigung ermöglicht Industriegütern den zollfreien Warenverkehr zwischen der Türkei und den 27 EU-Mitgliedstaaten unter der Zollunion (Beschluss 1/95). Über 85 % des Türkei-EU-Handels nutzen A.TR.

Wichtig: A.TR ist eine Freiverkehrsbescheinigung, kein Ursprungsnachweis. Sie bestätigt den Freiverkehrsstatus innerhalb der Zollunion.

Geltungsbereich

Erfasst

  • Industriegüter (Textil, Maschinen, Elektronik, Möbel)
  • Bestimmte verarbeitete Agrarprodukte
  • Drittlandwaren nach türkischer Freiverzollung

Nicht erfasst

  • Unverarbeitete Agrarprodukte (→ EUR.1)
  • EGKS-Produkte (Kohle, Stahl)

Wichtige Fakten

PunktDetail
Gültigkeit4 Monate ab Ausstellung
AusstellerAusfuhrzollstelle
e-ATRElektronisches System aktiv
Kosten50–150 EUR (in Zollagentgebühr)

Zollfreier Vorteil

Ohne A.TR: MFN-Zollsätze von 3–20 %+. Mit A.TR: 0 %. Bei 10.000 EUR Warenwert: 300–2.000 EUR Ersparnis.

Kolay Parsiyel erstellt A.TR als Standardleistung.

FAQ

Für alle Waren?

Nur Zollunion-Industriegüter. Agrar → EUR.1.

Ohne A.TR?

MFN-Zoll 3–20 %+. A.TR eliminiert dies.

A.TR vs. EUR.1?

A.TR: Freiverkehr (EU-Industrie). EUR.1: Ursprung (FHA).

Chinesische Ware?

Ja, wenn in türkischem Freiverkehr. A.TR = Freiverkehr, nicht Ursprung.

Quellen

  • Beschluss 1/95
  • EU-Zollkodex

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