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Fiskalvertretung

Fiskalvertretung: Einfuhr in die EU ohne eigene Niederlassung

Die grösste Hürde beim Eintritt in den europäischen Markt sind nicht die Transportkosten, sondern die Einhaltung der Umsatzsteuer- und Zollvorschriften. Mit der Fiskalvertretung können Sie Waren in jedes EU-Land einführen, ohne eine lokale Niederlassung zu gründen und ohne Einfuhrumsatzsteuer vorab zu zahlen. Kolay Parsiyel übernimmt Ihre Fiskalvertretung, USt-Registrierung, EORI-Beantragung und sämtliche Zollanmeldungen aus einer Hand.

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Fiskalvertretung

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USt-Aufschub

EORI-Registrierung

Zollfreiheit

27+ Länder

Expertenteam

Was ist Fiskalvertretung und wie funktioniert sie?

Fiskalvertretung bezeichnet die Verwaltung von Umsatzsteuer- und Zollpflichten im EU-Bestimmungsland durch einen zugelassenen Fiskalvertreter. Der Vertreter registriert sich im Namen des ausländischen Unternehmens für die Umsatzsteuer, erstellt Einfuhranmeldungen und übernimmt die gesamte Kommunikation mit der zuständigen Steuerbehörde.

Besonders wirkungsvoll ist die niederländische Article-23-Lizenz: Anstatt die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze zu entrichten, wird sie in der USt-Voranmeldung verrechnet. Das schont Ihre Liquidität und senkt die Gesamtkosten der EU-Einfuhr erheblich. Im Rahmen der Zollunion Türkei-EU gelangen Industrieerzeugnisse mit gültiger A.TR-Warenverkehrsbescheinigung zollfrei in die EU.

Kolay Parsiyel arbeitet mit zugelassenen Fiskalvertretern in allen EU-Mitgliedstaaten zusammen, mit Schwerpunkt auf Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Österreich. Ihre Zollabwicklung läuft nahtlos parallel zu Ihrer Frachtlieferung und bietet Ihnen eine vollständig integrierte Tür-zu-Tür-Lösung.

Ablauf der Fiskalvertretung

Wir begleiten Sie in jedem Schritt, von der Erstberatung bis zur Auslieferung

1

Bedarfsanalyse und Beratung

Wir analysieren Ihren Produkttyp, das Zielland und Ihr Handelsvolumen, um die optimale Abfertigungsstrategie festzulegen. Wir empfehlen das beste Eingangsland (Niederlande, Belgien oder direkt ins Zielland) basierend auf Ihren spezifischen Anforderungen.

2

EORI- und Umsatzsteuerregistrierung

Wir beschaffen Ihre EU-weit gültige EORI-Nummer und führen die Umsatzsteuerregistrierung im Zielland durch. Eine physische Präsenz in der EU ist nicht erforderlich.

3

Zollanmeldung und A.TR-Koordination

Wir erstellen Ihre Einfuhranmeldungen und koordinieren die A.TR-Warenverkehrsbescheinigung für zollfreien Import von Industriegütern. T1/T2-Versandpapiere und sämtlicher Schriftverkehr werden von uns erledigt.

4

USt-Aufschub und Zustellung

Mittels Article 23 oder gleichwertiger Mechanismen wird die Einfuhrumsatzsteuer aufgeschoben, sodass Sie sie nie vorab zahlen müssen. Nach der Überführung in den freien Verkehr können Ihre Waren ohne weitere Zollverfahren in jedes EU-Land geliefert werden.

Leistungsumfang

  • USt-Registrierung und Fiskalvertretung

    Umsatzsteuernummer in EU-Ländern erhalten, ohne eine Gesellschaft zu gründen, mit einem zugelassenen Fiskalvertreter, der in Ihrem Namen handelt

  • EORI-Nummernbeantragung

    Wir übernehmen den vollständigen EORI-Antragsprozess und sichern Ihnen eine Identifikationsnummer, die für Zollvorgänge in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gültig ist

  • A.TR-Bescheinigung Koordination

    Im Rahmen der Zollunion Türkei-EU gelangen Industriegüter mit gültiger A.TR-Warenverkehrsbescheinigung zollfrei in die EU. Wir verwalten den gesamten Dokumentationsprozess

  • USt-Aufschub (Article 23)

    Mit der niederländischen Article-23-Lizenz wird die Einfuhrumsatzsteuer in der Voranmeldung verrechnet statt an der Grenze gezahlt, was Ihr Betriebskapital schont

  • Versandpapier-Management (T1/T2)

    Erstellung von T1/T2-Versandpapieren für Waren, die unter zollamtlicher Überwachung innerhalb der EU befördert werden

Für wen ist dieser Service?

1.

Türkische Exporteure

Hersteller und Händler, die an EU-Kunden zu DDP-Bedingungen (geliefert verzollt) verkaufen und eine konforme Einfuhrabfertigung am Bestimmungsort benötigen

2.

E-Commerce-Händler

Türkische Online-Shops und Marken, die direkt an EU-Verbraucher verkaufen und eine Umsatzsteuerregistrierung sowie konforme Zollprozesse benötigen

3.

Amazon FBA-Verkäufer

Verkäufer, die Warenbestand aus der Türkei an Amazon-Lager in der EU versenden und EORI, USt-Registrierung sowie FBA-konforme Einfuhrabfertigung benötigen

Preise für Fiskalvertretung

Transparente Preisgestaltung ohne versteckte Kosten

DienstleistungUmfangZeitrahmenPreis
EORI + USt-RegistrierungEORI-Nummer + USt-Registrierung im Zielland2-4 WochenKontaktieren Sie uns
ZollanmeldungEinfuhranmeldung + A.TR-Koordination1-2 WerktagePro Sendung
Komplettpaket (Versand + Zoll)Tür-zu-Tür-Lieferung + sämtliche Zollverfahren7-12 TageBestpreis

Preise variieren je nach Produktart, Volumen und Bestimmungsland. Kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Fiskalvertretung und normaler Zollabfertigung?

Bei der normalen Zollabfertigung wird die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze bar entrichtet, bevor die Waren freigegeben werden. Bei der Fiskalvertretung verrechnet der Fiskalvertreter die USt in der periodischen Voranmeldung. Die niederländische Article-23-Lizenz eliminiert die Vorauszahlung der Einfuhrumsatzsteuer praktisch vollständig und schützt so Ihre Liquidität.

Kann ich Waren in die EU einführen, ohne dort eine Firma zu haben?

Ja, genau das ermöglicht die Fiskalvertretung. Ihr Fiskalvertreter registriert sich für die Umsatzsteuer und wickelt alle Zollformalitäten in Ihrem Namen ab. Sie benötigen kein physisches Büro, keine Filiale und keine Niederlassung in der EU.

In welchen EU-Ländern bieten Sie Fiskalvertretung an?

Wir bieten Fiskalvertretung über unser Netzwerk zugelassener Partner in allen EU-Mitgliedstaaten an, mit Schwerpunkt auf Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, Italien und Spanien.

Kann man mit einer A.TR-Bescheinigung Zölle vermeiden?

Ja, im Rahmen der Zollunion Türkei-EU gelangen Industriegüter mit gültiger A.TR-Warenverkehrsbescheinigung zollfrei in die EU. Landwirtschaftliche Erzeugnisse, Kohle und Stahl sind von der Zollunion ausgenommen und unterliegen Standardzöllen.

Was ist eine EORI-Nummer und wie bekomme ich sie?

EORI (Economic Operator Registration and Identification) ist eine Pflichtkennnummer für alle Zollvorgänge in der EU. Sie wird in dem EU-Land beantragt, in dem Sie erstmals Zollvorgänge durchführen, und gilt in allen 27 Mitgliedstaaten. Wir übernehmen den gesamten Antragsprozess für Sie.

Starten Sie den Import in die EU ohne Vorauszahlung der Einfuhrumsatzsteuer

Mit Fiskalvertretung erschliessen Sie den europäischen Markt zu geringstmöglichen Kosten. Rufen Sie uns an für eine kostenlose Beratung.

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